Als Umweltverbund bezeichnet man das Zusammenwirken der umweltverträglichen Fortbewegungsarten Fußverkehr, Fahrradverkehr und öffentlicher Verkehrsmittel.
Die Kombination von Fahrradverkehr und den öffentlichen Verkehrsmitteln als Teil des Umweltverbundes birgt für die Benutzer vielfältige Vorteile. Der öffentliche Verkehr ergänzt den Radverkehr zu einer Transportkette und erweitert damit den Aktionsradius des Fahrrades. Zugleich führt das Fahrrad dem öffentlichen Verkehr kostengünstig neue Kundenkreise zu.
Ziel des ADFC ist es deshalb, in der Praxis die Bildung von Wegeketten aus Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln so einfach und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten.
Für die Kombination von Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln sind derzeit vier Möglichkeiten gegeben, die je nach Reisezweck und Wegewahl unterschiedliche Prioritäten haben:
Keine Möglichkeit kann und soll eine andere ersetzen. Aber jede einseitige Bevorzugung zieht Nutzer der anderen Möglichkeiten ab. So können beispielsweise geeignete Abstellanlagen den Pendler dazu bewegen, sowohl am wohnortnahen Bahnhof, als auch am arbeitsplatznahen Bahnhof ein Fahrrad abzustellen: der Mitnahmedruck würde reduziert. Auf der anderen Seite würde eine verbesserte Mitnahmemöglichkeit bei gleichbleibend schlechter Abstellmöglichkeit die Bereitschaft erhöhen, das Fahrrad mitzunehmen. Jegliche Verbesserung birgt die Gefahr der unerwünschten Verlagerung, da die öffentlichen Verkehrsmittel oftmals keine ausreichenden Angebote zu bieten haben. Eine generelle Aufgabe ist die Einbindung der Bahnhöfe und Haltestellen in das Radverkehrsnetz.
Um das Ziel einer verstärkten Kombination von Fahrrad und öffentlichem Verkehr zu erreichen, müssen alle vier Bereiche gefördert werden. Der ADFC Fachausschuß Öffentlicher Verkehr hat auf den folgenden Seiten Vorschläge, Konzepte und Forderungen zusammengefaßt. Sie beziehen sich auf den Eisenbahnnah- und fernverkehr, auf Straßen- und Stadtbahnen, Reise- und Linienbusse, Fähren und Sonderverkehrsmittel.
Das eigene Rad ist speziell auf die Bedürfnisse und Eigenheiten des Nutzers zugeschnitten. Auf Radtouren und Radreisen möchte man es deshalb gern dabei haben. Für die An- und Abreise spielen öffentliche Verkehrsmittel eine große Rolle, ca. 40 % der Radreisenden kombinieren mit der Bahn. Der Vorteil ist, dass Start- und Zielpunkt der Radtour nicht identisch sein müssen oder größere Steigungen einfach überwunden werden können. Weitere Anlässe für die Fahrradmitnahme sind beispielsweise plötzlicher Wetterumschwung, Defekt am Fahrrad, spontane Routenänderung und Überführungsfahrten.
Die Erfahrungen mit den deutschen InterCity- und InterRegio-Zügen mit Fahrradabteilen, aber auch mit den französischen Hochgeschwindigkeitszügen zeigen, dass die Fahrradmitnahme im Fernverkehr realisierbar und attraktiv sein kann. Infolge des schrittweisen Ersatzes der IC-Züge durch ICE-Züge, welche keine Fahrräder mitnehmen, werden gegenwärtig die Kapazitäten verringert bzw. ganz abgebaut. Die deshalb häufigeren Umsteigevorgänge sind für die Fahrradmitnahme sehr unattraktiv. Langlaufende Nahverkehrszüge stellen wegen des unbequemen Wagenmaterials und der fehlenden Reservierungsmöglichkeit (keine Mitnahmegarantie) keine Alternative dar. Notwendig ist die Möglichkeit der Fahrradmitnahme in allen Fernverkehrszügen. Die Forderungen des ADFC lauten daher: Weiterführung der Ausrüstung der herkömmlichen Züge (IC/EC, Nachtzüge) mit Fahrradabteilen und Öffnung der Hochgeschwindigkeitsflotte (ICE) für die Fahrradmitnahme.
Eine Grundsatzentscheidung der Politik und des Bahnmanagements zur Öffnung auch der Hochgeschwindigkeitsflotte (ICE) für die Fahrradmitnahme ist überfällig. Die Mitnahme im ICE ist sowohl technisch möglich (Testzüge wurden realisiert) als auch organisatorisch beherrschbar. Die oft befürchteten zeitlichen Verzögerungen beim Einsteigen traten nicht ein. Der ADFC unterstützt deshalb nachdrücklich eine gesetzliche Verankerung der Mitnahmepflicht in allen Zügen (Beschluss des Europa-Parlaments), auch im grenzüberschreitenden Verkehr.
Die Mitnahme im Nahverkehr ist, auch aufgrund des ADFC-Engagements, nahezu flächendeckend möglich. Diese hohe Qualität hat zu einer steigenden Nutzung geführt. Probleme bestehen stellenweise hinsichtlich der angebotenen Kapazitäten, der verwirrenden Tarifvielfalt und der unbequemen Einstiegssituation. Daraus leiten sich folgende Forderungen ab:
Die ÖPNV-Gesetze der Länder sollten generell attraktive Fahrradmitnahmemöglichkeiten zur Pflicht machen.
Die Fahrradmitnahme zu allen Zeiten und in allen Fahrzeugen (Straßen- und Stadtbahn, Linienbus, Binnenfähren, ggf. Sonderverkehrsmittel) ist eine Grundforderung (näheres enthalten die ADFC-Positionspapiere "Fahrradmitnahme im kommunalen Nahverkehr" und "Fahrradmitnahme auf Schiffen"). Die Aufgabenträger für den ÖPNV sollen dies in ihren Ausschreibungen und Nahverkehrsplänen berücksichtigen. Anspruch auf Mitnahme soll nur bestehen, wenn genügend Platz vorhanden ist, bei Fähren jedoch immer gelten.
Ausschlusszeiten sind generell nicht notwendig. Nach den Erfahrungen mit großzügigen Regelungen in vielen Verkehrsunternehmen und Verbünden lassen sich die früheren Bedenken nicht mehr aufrecht erhalten. Eine Regelung, nach der Fahrgäste ohne Fahrräder, Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen grundsätzlich Vorrang haben, genügt. Eine solche flexible Regelung erlaubt die Nutzung der Mitnahme in sogenannten Gegenlastrichtungen auch im Berufsverkehr oder für den Ausflug zum Stadtrand in der Woche.
Der ADFC fordert einfach und übersichtlich gestaltete Tarifregelungen für die Fahrradmitnahme. Der Tarif für die Fahrradmitnahme sollte praktischerweise einer niedrigen Stufe für die Personenbeförderung entsprechen und auch Mehrfahrtenrabatte und spezielle Angebote Kleingruppen und Familien ermöglichen.
Kostenfreie Mitnahme zu bestimmten Zeiten oder dauernd als Angebot an Zeitkartenbesitzer ist ein gutes Mittel zur Bindung von Dauerkunden.
Niederflurwagen oder niveaugleiche Bahnsteige erleichtern und beschleunigen den Einstieg mit Fahrrad und besonders mit Kinderwagen oder Rollstuhl. Die Tür sollte ausreichend breit sein und keine behindernde Mittelstange aufweisen. Der beste Platz ist eine Mehrzweckfläche, die der Einstiegstür gegenüberliegt. Fahrzeuge ohne ausreichende Fahrradmitnahmekapazität sollten nicht mehr mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Detaillierte Ausführungen sind dem ADFC-Positionspapier "Fahrradmitnahme auf Schiffen" zu entnehmen. Wichtig ist vor allem, dass
Aufgrund unterschiedlicher Nutzeranforderungen empfieht es sich in den meisten Fällen, eine Kombination von unterschiedlichen Abstellsystemen einzurichten:
Die ÖPNV-Gesetze der Länder sollten generell attraktive Fahrradabstellmöglichkeiten zur Pflicht machen.
Der Versand als Reisegepäck entbindet den Reisenden vom eigenständigen Verladen des Fahrrades in Bahn oder andere Verkehrsmittel, wird jedoch in der Praxis mit z.T. hohen Preisen und längerer Nichtverfügbarkeit bezahlt. Grundlegende Anforderungen an den Versand des Fahrrades und von Gepäckstücken als Reisegepäck sind u.a.
Das Mieten eines Fahrrades wird gewöhnlich nur für kürzere Touren interessant sein, da die für längere Strecken notwendige Anpassung an die Körpermaße des Benutzers bei Mieträdern oft kaum möglich ist.
eMail: fa-oeffentlicher-verkehr@adfc.de
www: ADFC e.V - Fachausschuss Öffentlicher Verkehr