Fahrrad und öffentlicher Verkehr
ADFC-Positionen
Als Umweltverbund bezeichnet man das Zusammenwirken der umweltverträglichen Fortbewegungsarten Fußverkehr, Fahrradverkehr und öffentlicher Verkehrsmittel.
Die Kombination von Fahrradverkehr und den öffentlichen Verkehrsmitteln als Teil des Umweltverbundes birgt für die Benutzer vielfältige Vorteile. Der öffentliche Verkehr ergänzt den Radverkehr zu einer Transportkette und erweitert damit den Aktionsradius des Fahrrades. Zugleich führt das Fahrrad dem öffentlichen Verkehr kostengünstig neue Kundenkreise zu.
Ziel des ADFC ist es deshalb, in der Praxis die Bildung von Wegeketten aus Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln so einfach und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten.
Inhaltsverzeichnis
- Kombinationsmöglichkeiten und Zielgruppen
- Mitnahme des Fahrrades
2.1 Vorteile der Fahrradmitnahme
2.2 Fernverkehr der Eisenbahn
2.3 Nahverkehr der Eisenbahn
2.4 Kommunaler Nahverkehr, private Nahverkehrsmittel
2.5 Hochseefähren
- Abstellen des Fahrrades an Bahnhöfen und Haltestellen
- Versand des Fahrrades als Reisegepäck
- Mieten eines Fahrrades durch Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel
1. Kombinationsmöglichkeiten und Zielgruppen
Für die Kombination von Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln sind derzeit vier Möglichkeiten gegeben, die je nach Reisezweck und Wegewahl unterschiedliche Prioritäten haben:
Keine Möglichkeit kann und soll eine andere ersetzen. Aber jede einseitige Bevorzugung zieht Nutzer der anderen Möglichkeiten ab. So können beispielsweise geeignete Abstellanlagen den Pendler dazu bewegen, sowohl am wohnortnahen Bahnhof, als auch am arbeitsplatznahen Bahnhof ein Fahrrad abzustellen: der Mitnahmedruck würde reduziert. Auf der anderen Seite würde eine verbesserte Mitnahmemöglichkeit bei gleichbleibend schlechter Abstellmöglichkeit die Bereitschaft erhöhen, das Fahrrad mitzunehmen. Jegliche Verbesserung birgt die Gefahr der unerwünschten Verlagerung, da die öffentlichen Verkehrsmittel oftmals keine ausreichenden Angebote zu bieten haben. Eine generelle Aufgabe ist die Einbindung der Bahnhöfe und Haltestellen in das Radverkehrsnetz.
Um das Ziel einer verstärkten Kombination von Fahrrad und öffentlichem Verkehr zu erreichen, müssen alle vier Bereiche gefördert werden. Der ADFC Fachausschuß Öffentlicher Verkehr hat auf den folgenden Seiten Vorschläge, Konzepte und Forderungen zusammengefaßt. Sie beziehen sich auf den Eisenbahnnah- und fernverkehr, auf Straßen- und Stadtbahnen, Reise- und Linienbusse, Fähren und Sonderverkehrsmittel.
2. Mitnahme des Fahrrades
2.1 Vorteile der Fahrradmitnahme
Das eigene Rad ist speziell auf die Bedürfnisse und Eigenheiten des Nutzers zugeschnitten. Auf Radtouren und Radreisen möchte man es deshalb gern dabei haben. Für die An- und Abreise spielen öffentliche Verkehrsmittel eine große Rolle, ca. 40 % der Radreisenden kombinieren mit der Bahn. Der Vorteil ist, dass Start- und Zielpunkt der Radtour nicht identisch sein müssen oder größere Steigungen einfach überwunden werden können. Weitere Anlässe für die Fahrradmitnahme sind beispielsweise plötzlicher Wetterumschwung, Defekt am Fahrrad, spontane Routenänderung und Überführungsfahrten.
2.2 Fernverkehr der Eisenbahn
Die Erfahrungen mit den deutschen InterCity- und InterRegio-Zügen mit Fahrradabteilen, aber auch mit den französischen Hochgeschwindigkeitszügen zeigen, dass die Fahrradmitnahme im Fernverkehr realisierbar und attraktiv sein kann. Die Forderungen des ADFC lauten daher:
- Berücksichtigung der Fahrradmitnahme bereits bei der Konstruktion neuer Wagen (Abstellplätze, Kapazitäten, Türbreiten, Einstiegshöhe).
- Reservierungsmöglichkeit für Fahrradstellplätze, spontane Mitfahrt sollte bei freien Plätzen dennoch möglich sein.
- Kapazitäten bei saisonalen Zugangeboten in Ferienregionen verstärken und bei Autoreisezügen wegen der direkten Erreichbarkeit weit entfernter Regionen schaffen, mehr umsteigefreie Verbindungen anbieten
- Bahnhöfe für eine gute Erreichbarkeit der Bahnsteige mit dem Fahrrad umgestalten: Bahnsteighöhe der Fahrzeugbodenhöhe anpassen; Rampen einrichten; Rolltreppen freigeben; Treppen mit Schieberillen ausstatten; Aufzüge mindestens 2,5 m lang konstruieren; Gepäckaufzüge für Reisende freigeben; ebenerdige Bahnsteigzugänge erhalten bzw. schaffen; schienengleiche Übergänge automatisch sichern
- Informationen vor der Reise: notwendig ist die buchungsfreie Abfrage über alle elektronischen Medien und das Telefon; bessere Schulung der Mitarbeiter/innen; der elektronische Fahrplan sollte auf Wunsch Angaben zu den Umsteigewegen (Treppen, Lifte, Rampen, Entfernungen) liefern und Alternativen hinsichtlich Umsteigezeiten und -wegen eröffnen
- Informationen am Bahnhof bereitstellen: Hinweisschilder auf dem Bahnsteig, im Bahnhof; Wegweisung zum Bahnhof realisieren; bei Lautsprecheranlagen im Bahnhof Verbesserung der Silbenverständlichkeit, Unterdrückung des Halls, Hinweise auf Standort des Fahrradabteils; bei den Zugzielanzeigen im Bahnhof Übersichtlichkeit und Informationsgehalt erhöhen (Aufstellungspunkte, Folgeanzeige)
- Informationen im Zug: Hinweisschilder im Zug, am Zug; im Zug Hinweis, ob am nächsten Bahnhof rechts oder links auszusteigen ist, in allen Zügen einführen;
- Tarif und Vertrieb: da der Fahrscheinverkauf über EDV läuft, besteht für den Fernverkehr kein Problem für einen vom Personenfahrpreis abhängigen Fahrradtarif (prozentualer Aufschlag auf Personenfahrschein, automatische Einbeziehung von BahnCard-Rabatt und Sonderangeboten); alle Vertriebswege müssen gewährleisten, dass alle Komponenten einer Reise gleichzeitig erhältlich sind (Fahrkarten, Fahrradticket, Fahrradreservierungen, ...).
Weiterführende Informationen:
2.3 Nahverkehr der Eisenbahn
Die Mitnahme im Nahverkehr ist, auch aufgrund des ADFC-Engagements, nahezu flächendeckend möglich. Diese hohe Qualität hat zu einer steigenden Nutzung geführt. Probleme bestehen stellenweise hinsichtlich der angebotenen Kapazitäten, der verwirrenden Tarifvielfalt und der unbequemen Einstiegssituation. Daraus leiten sich folgende Forderungen ab:
- Die Mitnahme muss ohne vorbereitende Planung möglich sein. Dabei kann sich das Fahrrad durchaus den Platz mit Kinderwagen, Rollstühlen oder ähnlich sperrigen Transportgütern teilen. Geeignete und über breite Türen erreichbare Räume (Mehrzweckabteile, technische Details vgl. ADFC-Positionspapier "Fahrradmitnahme in Eisenbahnfahrzeugen") können ohne weiteres mit Klappsitzen ausgestattet sein. Entsprechend der Nachfrage im Einsatzgebiet sollten zum schnellen Einsteigen mehrere Wagen bis hin zu jedem Wagen des Zuges mit einem solchen Abteil ausgestattet sein. Nur auf Strecken mit regelmäßig sehr großer Mitnahmenachfrage sind Fahrzeuge mit großen Fahrradabteilen (d.h. mit Fahrradständern ausgerüstete Abteile) den Mehrzweckabteilen vorzuziehen.
- Hinsichtlich der Informations- und Vertriebsangebote gilt sinngemäß das unter Fernverkehr ausgeführte.
- Generelle kostenlose Mitnahme bei den Eisenbahnunternehmen wird nicht gefordert. Nach Region unterschiedliche Bedingungen müssen beachtet werden. So werden bei entsprechenden Voraussetzungen Initiativen für eine kostenlose Mitnahme in Verkehrsverbünden sowie entsprechende Sonderangebote der Unternehmen (z.B. Fahrradmonatskarte) unterstützt.
Die ÖPNV-Gesetze der Länder sollten generell attraktive Fahrradmitnahmemöglichkeiten zur Pflicht machen.
Weiterführende Informationen:
2.4 Kommunaler Nahverkehr, private Nahverkehrsmittel
Die Fahrradmitnahme zu allen Zeiten und in allen Fahrzeugen (Straßen- und Stadtbahn, Linienbus, Binnenfähren, ggf. Sonderverkehrsmittel) ist eine Grundforderung (näheres enthalten die ADFC-Positionspapiere "Fahrradmitnahme im kommunalen Nahverkehr" und "Fahrradmitnahme auf Schiffen"). Die Aufgabenträger für den ÖPNV sollen dies in ihren Ausschreibungen und Nahverkehrsplänen berücksichtigen. Anspruch auf Mitnahme soll nur bestehen, wenn genügend Platz vorhanden ist, bei Fähren jedoch immer gelten.
Ausschlusszeiten sind generell nicht notwendig. Nach den Erfahrungen mit großzügigen Regelungen in vielen Verkehrsunternehmen und Verbünden lassen sich die früheren Bedenken nicht mehr aufrecht erhalten. Eine Regelung, nach der Fahrgäste ohne Fahrräder, Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen grundsätzlich Vorrang haben, genügt. Eine solche flexible Regelung erlaubt die Nutzung der Mitnahme in sogenannten Gegenlastrichtungen auch im Berufsverkehr oder für den Ausflug zum Stadtrand in der Woche.
Der ADFC fordert einfach und übersichtlich gestaltete Tarifregelungen für die Fahrradmitnahme. Der Tarif für die Fahrradmitnahme sollte praktischerweise einer niedrigen Stufe für die Personenbeförderung entsprechen und auch Mehrfahrtenrabatte und spezielle Angebote Kleingruppen und Familien ermöglichen.
Kostenfreie Mitnahme zu bestimmten Zeiten oder dauernd als Angebot an Zeitkartenbesitzer ist ein gutes Mittel zur Bindung von Dauerkunden.
Niederflurwagen oder niveaugleiche Bahnsteige erleichtern und beschleunigen den Einstieg mit Fahrrad und besonders mit Kinderwagen oder Rollstuhl. Die Tür sollte ausreichend breit sein und keine behindernde Mittelstange aufweisen. Der beste Platz ist eine Mehrzweckfläche, die der Einstiegstür gegenüberliegt. Fahrzeuge ohne ausreichende Fahrradmitnahmekapazität sollten nicht mehr mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.
2.5 Hochseefähren
Detaillierte Ausführungen sind dem ADFC-Positionspapier "Fahrradmitnahme auf Schiffen" zu entnehmen. Wichtig ist vor allem, dass
- ein möglichst direkter und geeigneter Weg zur Fähre durch das oft unübersichtliche Hafengebiet ausgeschildert wird,
- unnötige Wartezeiten (z.B. Anstellen in der Kfz-Schlange) und das Tragen sowie das unbeaufsichtigte Stehenlassen der Fahrräder (z.B. bei Ticketerwerb) vermieden werden,
- die Fahrräder unkompliziert und ohne Gefahr der Beschädigung untergestellt werden können,
- günstige, durchgängige Tarifangebote gemacht werden (Gruppentarife, Kettentarife bei mehreren Fähren, Kombiticket mit der Eisenbahn, spontane Mitfahrt).
3. Abstellen des Fahrrades an Bahnhöfen und Haltestellen
Aufgrund unterschiedlicher Nutzeranforderungen empfieht es sich in den meisten Fällen, eine Kombination von unterschiedlichen Abstellsystemen einzurichten:
- Fahrradhalterungen mit Anschließmöglichkeit für Rahmen und einem Laufrad sind die Basisversion für alle Bahnhöfe und Haltestellen. Überdachungen und eine gute Beleuchtung steigern die Attraktivität erheblich.
- Fahrradboxen gehören an Bahnhöfe mit hohem Diebstahlrisiko und großer Vandalismusgefahr
- Automatisierte Abstellanlagen können ebenfalls die Sicherheit erhöhen und eignen sich für ein mittleres Aufkommen
- Fahrradräume und unbewachte Fahrradparkhäuser kommen einem hohen Pendleraufkommen entgegen, bieten allerdings nur geringe Nebeneinnahmen. Fahrradstationen als Fullserviceangebote, zur Ausstattung gehören mindestens: Bewachte Aufbewahrung (einheitliche Tarife, Mindestöffnungszeiten), Pannenhilfe/Wartung/Reparatur, Fahrradvermietung, Verkauf (Zubehör, Ersatzteile, Fahrräder), Touristische Dienstleistungen (Karten, Literatur, Ausrüstung), Information (Stadtplan, Verkehrsverbindungen, Mobilitätsberatung); das nordrhein-westfälische Programm "100-Fahrradstationen" sollte auf die übrigen Bundesländer ausgeweitet werden
Die ÖPNV-Gesetze der Länder sollten generell attraktive Fahrradabstellmöglichkeiten zur Pflicht machen.
4. Versand des Fahrrades als Reisegepäck
Der Versand als Reisegepäck entbindet den Reisenden vom eigenständigen Verladen des Fahrrades in Bahn oder andere Verkehrsmittel, wird jedoch in der Praxis mit z.T. hohen Preisen und längerer Nichtverfügbarkeit bezahlt. Grundlegende Anforderungen an den Versand des Fahrrades und von Gepäckstücken als Reisegepäck sind u.a.
- die Zeitfenster für das Abholen von zuhause sollten nicht größer als 3 Stunden sein, um den Service auch Berufstätigen zugänglich zu machen
- als Abgabe- und Abholstelle sollte auch der Bahnhof oder eine in dessen Nähe liegende Stelle (Fremdenverkehrsbüros, Fahrradstationen) fungieren können
- der Preis sollte die Bündelung von Aufträgen honorieren und keinesfalls über dem Preis der Bahnfahrkarte liegen
- der Reisende sollte auf Wunsch vom Aufwand des Verpackens des Fahrrades befreit sein
- durch garantierte Transportzeiten (max. 3 Tage) soll die Dienstleistung kalkulierbar sein.
5. Mieten eines Fahrrades durch Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel
Das Mieten eines Fahrrades wird gewöhnlich nur für kürzere Touren interessant sein, da die für längere Strecken notwendige Anpassung an die Körpermaße des Benutzers bei Mieträdern oft kaum möglich ist.
- Die Vermietung von Fahrrädern muss als Dienstleistung den Nutzer von technischen Wartungsarbeiten und -kontrollen entbinden.
- Vermietungsangebote sollten als Netz aufgebaut werden, so dass das Rad an einem anderen Punkt wieder abgegeben werden kann.
- Das Fahrrad sollte typgenau zentral gebucht werden können. Dies betrifft auch Kinderanhänger, Kinderfahrräder und Gepäcktaschen.
eMail: fa-oeffentlicher-verkehr@adfc.de
www: ADFC e.V - Fachausschuss Öffentlicher Verkehr